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   BSG, 14.06.2006 - B 7b AS 22/06 B   

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https://dejure.org/2006,8015
BSG, 14.06.2006 - B 7b AS 22/06 B (https://dejure.org/2006,8015)
BSG, Entscheidung vom 14.06.2006 - B 7b AS 22/06 B (https://dejure.org/2006,8015)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - B 7b AS 22/06 B (https://dejure.org/2006,8015)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorrangiges Einsetzen einer Rechtsschutzversicherung im Sinne des § 115 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) als Bestandteil des Vermögens zur Bestreitung der Kosten eines Rechtsstreits; Beschränkung der Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) auf die Übernahme der Anwaltskosten ...

  • Judicialis

    SGG § 73a Abs 1 S 1; ; ZPO § 115 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 115 Abs. 3
    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 612
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus BSG, 14.06.2006 - B 7b AS 22/06 B
    Eine Rechtsschutzversicherung ist iS des § 115 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) als Bestandteil des Vermögens vorrangig einzusetzen, um die Kosten eines Rechtsstreits zu bestreiten (vgl Bundessozialgericht , Beschluss vom 17. August 1998 - B 14 KG 13/98 R; BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - L 2 B 121/02

    Der durch eine Selbstbeteiligung nicht gedeckte Kostenanteil einer

    Auszug aus BSG, 14.06.2006 - B 7b AS 22/06 B
    Da eine Verpflichtung zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht besteht, kann die Gewährung von PKH hier auch nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Kläger sich für eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung hätte entscheiden können (so zutreffend: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Januar 2003 - L 2 B 121/02 SB PKH -, JurBüro 2004, 146 f).
  • BGH, 14.07.1981 - IVa ZR 9/81

    Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe trotz Vorliegen einer

    Auszug aus BSG, 14.06.2006 - B 7b AS 22/06 B
    Soweit die Deckungssumme der Versicherung allerdings nicht ausreicht, bleibt der Kläger hilfebedürftig (vgl Zöller, ZPO, 25. Aufl 2005, § 115 RdNr 61; BGH VersR 1981, 1070).
  • LSG Bayern, 20.01.2006 - L 7 AS 18/05

    Anspruch auf Gewährung von über dem Regelsatz liegenden Leistungen aufgrund einer

    Auszug aus BSG, 14.06.2006 - B 7b AS 22/06 B
    Dem Kläger wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landesssozialgerichts vom 20. Januar 2006 - L 7 AS 18/05 - Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dieter J beigeordnet.
  • BSG, 17.08.1998 - B 14 KG 13/98 B

    Vermögen iS. des § 115 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BSG, 14.06.2006 - B 7b AS 22/06 B
    Eine Rechtsschutzversicherung ist iS des § 115 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) als Bestandteil des Vermögens vorrangig einzusetzen, um die Kosten eines Rechtsstreits zu bestreiten (vgl Bundessozialgericht , Beschluss vom 17. August 1998 - B 14 KG 13/98 R; BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2012 - L 11 AS 296/12

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von

    Gegen diese Auffassung spricht, dass das BSG in der vergleichbaren Konstellation einer Rechtsschutzversicherung mit Eigenbeteiligung einen auf Übernahme dieser Eigenbeteiligung gerichteten PKH-Anspruch bejaht hat (BSG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - B 7b AS 22/06 B).

    Ebenso wenig hat die Klägerin hierfür (d.h. in Höhe der zu leistenden Eigenbeteiligung von 50,- Euro) PKH beantragt (vgl. zu dieser Beschränkung bzw. Konkretisierung des PKH-Antrags: BSG, Beschluss vom 14. Juni 2006, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 1 B 25/08

    Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander, Erfüllungsfiktion des §

    Die Klägerin durfte ihren Antrag auch auf die mit ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung von EUR 150 begrenzen (BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 4; Bay. LSG. Beschluss vom 9.10.2006. Az L 8 B 718/06 AL; LSG SH. Beschluss vom 27.1.2003. Az L 2 B 121/02 SB PKH).

    Soweit die Deckungssumme der Versicherung nicht ausreicht (und sonstiges einsetzbares Einkommen oder Vermögen nicht vorliegt), bleibt die Klägerin hilfebedürftig (BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 4; Bay. LSG. AaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 11 AS 305/12
    Gegen diese Auffassung spricht, dass das BSG in der vergleichbaren Konstellation einer Rechtsschutzversicherung mit Eigenbeteiligung einen auf Übernahme dieser Eigenbeteiligung gerichteten PKH-Anspruch bejaht hat (BSG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - B 7b AS 22/06 B).

    Ebenso wenig hat die Klägerin hierfür (d.h. in Höhe der zu leistenden Eigenbeteiligung von 50,- Euro) PKH beantragt (vgl. zu dieser Beschränkung bzw. Konkretisierung des PKH-Antrags: BSG, Beschluss vom 14. Juni 2006, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2013 - L 8 SO 391/13
    Ein Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz gehört zum Vermögen eines Antragstellers (vgl. BSG, Beschluss vom 14. Juni 2006, B 7b AS 22/06 B, juris Rdnr. 2 m.w.N.; BSG, Beschluss vom 12. März 1996, 9 RV 24/94).

    Zwar hat das SG verkannt, dass der Kläger hilfebedürftig bleibt, soweit die Deckungssumme der Versicherung nicht ausreicht und deshalb jedenfalls einen Anspruch auf die Übernahme der Anwaltskosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung haben kann (vgl. BSG, Beschluss vom 14. Juni 2006, a.a.O., juris Rdnr. 3).

  • BSG, 24.03.2016 - B 8 SO 1/16 BH
    Die Einbeziehung der Leistungen der Rechtsschutzversicherung macht zugleich deutlich, dass in der Begrenzung des Antrags auf die Selbstbeteiligung kein womöglich unzulässiger Verzicht auf Teile der anwaltlichen Gebühren zu sehen ist (vgl dazu insgesamt BSG, Beschluss vom 14.6.2006 - B 7b AS 22/06 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 15 AS 322/16

    Zulässigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

    Ebenso wenig hat der Kläger hierfür (d.h. in Höhe der zu leistenden Eigenbeteiligung) PKH beantragt (vgl. zu dieser Beschränkung bzw. Konkretisierung des PKH-Antrags Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 14. Juni 2006 - B 7b AS 22/06 B).
  • BSG, 20.12.2021 - B 5 R 129/21 B

    Gewährung einer höheren Rente Berufliche Tätigkeit in der ehemaligen Sowjetunion

    Da dem Kläger eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung von 100 Euro verbleibt, kommt jedenfalls in Bezug hierauf eine Gewährung von PKH grundsätzlich in Betracht (vgl BSG Beschluss vom 14.6.2006 - B 7b AS 22/06 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 4 RdNr ) .
  • BSG, 16.02.2021 - B 14 AS 178/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Bedürftigkeit -

    Die Vorlage von Auskünften über mögliche Deckungszusagen war geboten, weil eine Rechtsschutzversicherung iS des § 115 Abs. 3 ZPO als Bestandteil des Vermögens vorrangig einzusetzen ist, um die Kosten eines Rechtsstreits zu bestreiten (vgl BSG vom 14.6.2006 - B 7b AS 22/06 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 4) .
  • BSG, 24.03.2016 - B 8 SO 50/15 BH
    Die Einbeziehung der Leistungen der Rechtsschutzversicherung macht zugleich deutlich, dass in der Begrenzung des Antrags auf die Selbstbeteiligung kein womöglich unzulässiger Verzicht auf Teile der anwaltlichen Gebühren zu sehen ist (vgl dazu insgesamt BSG, Beschluss vom 14.6.2006 - B 7b AS 22/06 B - SozR 4-1500 § 73a Nr. 4).
  • LSG Bayern, 09.10.2006 - L 8 B 718/06

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld;

    Da eine Verpflichtung zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht besteht, kann die Gewährung von PKH hier auch nicht deshalb abgelehnt werden, weil der Kläger sich für eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung hätte entscheiden können (Beschluss des Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27.01.2003 - Az.: L 2 B 121/02 SB PKH, Beschluss des BSG vom 14.06.2006, Az.: B 7b AS 22/06 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2016 - L 7 AS 3659/16
  • LSG Baden-Württemberg, 31.10.2016 - L 7 AS 3660/16
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2014 - L 13 R 4788/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2012 - L 11 AS 802/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 8 SO 271/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2014 - L 8 SO 370/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 6 AS 455/10
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